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Arbeitsschutz

Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV-V2

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich verpflichtet, sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen zu lassen. Wir übernehmen diese Aufgabe – und zwar für Unternehmen jeder Größe. Wir bieten die überbetriebliche Betreuung im Rahmen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der berufsgenossenschaftlichen Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift 2 (DGUV-V2):

  • Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben jeder Größe (Grundbetreuung/betriebsspezifische Betreuung)
  • Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten (Grundbetreuung/anlassspezifische Betreuung)

Gefährdungsbeurteilungen

Jedes Unternehmen ist unabhängig von der Mitarbeiterzahl dazu verpflichtet, dokumentierte Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Damit sollen systematisch Unfall- und Gesundheitsrisiken im Unternehmen aufgespürt und geeignete präventive Schutzmaßnahmen entwickelt werden. Wir unterstützen Sie dabei und bauen eine modulare und pflegeleichte Dokumentation auf. Zu unseren Leistungen gehört:

  • Unterstützung bei der Ermittlung aller Tätigkeiten, für die Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden müssen
  • Entwicklung einer modularen Struktur für die Gefährdungsbeurteilung
  • Schulung der Mitarbeiter, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen sollen
  • Unterstützung beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilungen
    • nach Arbeitsschutzgesetz
    • nach Arbeitsstättenverordnung
    • nach Gefahrstoffverordnung (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe – EMKG)
    • nach Lasthandhabverordnung (Leitmerkmalmethode)
    • für psychische Belastungen am Arbeitsplatz (Mitarbeiterbefragung per Fragebogen und/oder Checkliste, Durchführung von Arbeitssituationsanalysen und vertiefenden Workshops)

    • nach Mutterschutzgesetz

Gefahrstoffmanagement

Der Umgang mit Gefahrstoffen birgt vielfältige Unfall- und Gesundheitsgefahren für Ihre Mitarbeiter. Außerdem können Gefahrstoffe zu Umweltschäden führen. Um in diesem Spannungsfeld rechtssicher zu agieren, sind komplexe Aufgaben zu lösen. Wir unterstützen Sie

  • bei der Gefährdungsbeurteilung zum Umgang mit Gefahrstoffen nach § 6 GefStoffV, beispielsweise in Form einer Beurteilung nach dem Einfachen Maßnahmenkonzept für Gefahrstoffe (EMKG) der BAUA
  • bei der Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
  • bei der Erstellung von konkreten tätigkeitsbezogenen Gefahrstoffbetriebsanweisungen
  • bei Aufbau und Implementierung von Prozessen zum rechtssicheren Gefahrstoffmanagement (Beschaffung neuer Gefahrstoffe, Aktualisierung des Gefahrstoffverzeichnisses, Notfallorganisation im Zusammenhang mit Gefahrstoffhavarien)