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Schulungen / Unterweisungen

Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei ihrer Arbeit zu unterweisen. Aus zeitlichen, fachlichen oder personellen Gründen kann es sinnvoll sein, diese Unterweisungen durch externe Fachkräfte durchführen zu lassen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Erstellung eines betriebsspezifischen Unterweisungsprogramms
  • Erstellung themenspezifischer Arbeitsschutzunterweisungen
  • Erstellung arbeitsplatzspezifischer Unterweisungen, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind
  • Durchführung der notwendigen Unterweisungen bei Ihnen vor Ort
  • Durchführung folgender weiterer Schulungen bei Ihnen vor Ort:
    • Verantwortung und Haftung von Führungskräften im Umwelt- und Arbeitsschutz
    • Aktuelle rechtliche Änderungen im Umwelt- und Arbeitsschutz sowie deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis
    • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für Führungskräfte

Sie nutzen elektronische Schulungssysteme? Gerne unterstützen wir Sie bei der Entwicklung individueller Schulungsmodule.