Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich verpflichtet, sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen zu lassen. Wir übernehmen diese Aufgabe – und zwar für Unternehmen jeder Größe. Wir bieten die überbetriebliche Betreuung im Rahmen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der berufsgenossenschaftlichen Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift 2 (DGUV-V2):
- Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben jeder Größe (Grundbetreuung/betriebsspezifische Betreuung)
- Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten (Grundbetreuung/anlassspezifische Betreuung)