Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV-V2
Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich verpflichtet, sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen zu lassen. Wir übernehmen diese Aufgabe – und zwar für Unternehmen jeder Größe. Wir bieten die überbetriebliche Betreuung im Rahmen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der berufsgenossenschaftlichen Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift 2 (DGUV-V2):
- Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben jeder Größe (Grundbetreuung/betriebsspezifische Betreuung)
- Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten (Grundbetreuung/anlassspezifische Betreuung)
Gefährdungsbeurteilungen
Jedes Unternehmen ist unabhängig von der Mitarbeiterzahl dazu verpflichtet, dokumentierte Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Damit sollen systematisch Unfall- und Gesundheitsrisiken im Unternehmen aufgespürt und geeignete präventive Schutzmaßnahmen entwickelt werden. Wir unterstützen Sie dabei und bauen eine modulare und pflegeleichte Dokumentation auf. Zu unseren Leistungen gehört:
- Unterstützung bei der Ermittlung aller Tätigkeiten, für die Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden müssen
- Entwicklung einer modularen Struktur für die Gefährdungsbeurteilung
- Schulung der Mitarbeiter, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen sollen
- Unterstützung beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilungen
- nach Arbeitsschutzgesetz
- nach Arbeitsstättenverordnung
- nach Gefahrstoffverordnung (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe – EMKG)
- nach Lasthandhabverordnung (Leitmerkmalmethode)
für psychische Belastungen am Arbeitsplatz (Mitarbeiterbefragung per Fragebogen und/oder Checkliste, Durchführung von Arbeitssituationsanalysen und vertiefenden Workshops)
- nach Mutterschutzgesetz
Gefahrstoffmanagement
Der Umgang mit Gefahrstoffen birgt vielfältige Unfall- und Gesundheitsgefahren für Ihre Mitarbeiter. Außerdem können Gefahrstoffe zu Umweltschäden führen. Um in diesem Spannungsfeld rechtssicher zu agieren, sind komplexe Aufgaben zu lösen. Wir unterstützen Sie
- bei der Gefährdungsbeurteilung zum Umgang mit Gefahrstoffen nach § 6 GefStoffV, beispielsweise in Form einer Beurteilung nach dem Einfachen Maßnahmenkonzept für Gefahrstoffe (EMKG) der BAUA
- bei der Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
- bei der Erstellung von konkreten tätigkeitsbezogenen Gefahrstoffbetriebsanweisungen
- bei Aufbau und Implementierung von Prozessen zum rechtssicheren Gefahrstoffmanagement (Beschaffung neuer Gefahrstoffe, Aktualisierung des Gefahrstoffverzeichnisses, Notfallorganisation im Zusammenhang mit Gefahrstoffhavarien)